Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Wed, 13 Jan 2016 19:15:12 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Caritas Osnabrück : Arbeitshilfe Praktika
Weiterleitung
/(Siehe angehängte Datei: 20160112_ngs_Arbeitshilfe Praktika Gesamttext
mit Tabelle 1.1.pdf)
(Siehe angehängte Datei: 20160113_ngs_Arbeitshilfe Praktika Tabelle
1.0.pdf)/
Liebe Kollegen/innen, sehr geehrte Damen und Herren,
bei der *Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen *werden zunehmend
*Praktika und andere betriebliche Tätigkeiten/Maßnahmen als
Instrumente* genutzt. Sie können zur Erstorientierung dienen, zum
Kennenlernen bestimmter Branchen und der Betriebsabläufe, sowie zur
Erweiterung von beruflichen Kenntnissen und Fähig-keiten. Darüber
hinaus können sie ein erster Schritt auf dem Weg in ein Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnis, Bestandteile einer schulischen Berufsausbildung
oder eines Studiums sein. Auch Förderangebote anderer öffentlich
geförderter Programme, wie das ESF-BAMF-Programm, und Maßnahmen der
Arbeitsverwaltung können betriebliche Phasen beinhalten. Manchmal geht
es aber auch nur um die Ableistung eines Freiwilligendienstes oder um
die Hospitation in einem Betrieb. Flüchtlinge, die zur
Lebensunterhaltssicherung Sozialleistungen nach dem SGB II oder dem
AsylbLG beziehen, können darüber hinaus zur Wahrnehmung von
Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.
Möchten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder
einer Aufenthaltserlaubnis ein Praktikum oder eine sonstige
betriebliche Tätigkeit oder Maßnahme aufnehmen, stellen sich in der
Regel folgende *Fragen:*
* Wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt?
* Muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der
Beschäftigungserlaubnis zustimmen?
* Muss für die Tätigkeit der Mindestlohn oder eine sonstige
Vergütung gezahlt werden?
* Muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?
* Ist ein Praktikum sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig?
* Sind die Flüchtlinge gesetzlich unfallversichert?
Diese Fragen sind für die unterschiedlichen Tätigkeitsformen nicht
einheitlich zu beantworten. Um in diesem komplexen Feld den Überblick
zu behalten, bzw. diesen überhaupt erst einmal zu bekommen, hat der
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. eine *Arbeitshilfe*
erstellt.
In der Arbeitshilfe werden *verschiedene Praktikumsarten und sonstige
Tätigkeiten definiert und ihre jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen
beschrieben (Teil 1)*. Ausgangspunkte sind die oben genannten
Fragestellungen.
Ergänzend wird auf die *Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse und
Berufsausbildungen (Teil 2)* sowie auf die u.a. *strafrechtlichen
Folgen der Nichtbeachtung der Rahmenbedingungen (Teil 3)* eingegangen.
Um Beratungsstellen, Arbeitsverwaltung oder auch Unternehmen im
Dickicht der verschiedenen Regelungen einen ersten Ansatz zu bieten und
die jeweiligen Rahmenbedingungen in diesem komplexen Feld übersichtlich
und nachvollziehbar darzustellen, wurde im Anhang eine *Tabelle
*erstellt, die die Ergebnisse der einzelnen Erörterungen
zusammenfasst. Im vorliegenden pdf-Format ist die Tabelle**jeweils *mit
den Gliederungspunkten im Text verlinkt*, so dass ein *aufwendiges
Suchen* der einzelnen Abschnitte *nicht erforderlich* ist, sondern
durch *Anklicken der roten Gliederungspunkte* eine *automatische
Weiterleitung in die jeweilige Textstelle* erfolgt.
Es empfiehlt sich, zunächst die *ausdruckbare Tabelle *zum
Ausgangspunkt der jeweiligen Sachklärung zu machen und sie als
Wegweiser für eine weiterführende Beratung zu nutzen.
Um sicherzustellen, dass den Leser/innen bei einer Weiterleitung aus
der Tabelle in die Textstellen stets alle für diesen konkreten Punkt
relevanten Informationen zur Verfügung stehen, wurde auf Querverweise
innerhalb der Texte vollständig verzichtet. Beim Lesen des Gesamttextes
kommt es deshalb häufig und unvermeidbar zu Wiederholungen.
Wir hoffen, mit dieser Arbeitshilfe Bemühungen von Arbeitsverwaltung,
Unter-nehmen und Beratungsstellen bei der Arbeitsmarktintegration von
Flüchtlingen unterstützen zu können.
Herzliche Grüße!
Norbert Grehl-Schmitt
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.
Mandant 504
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
tel.: +49(0)541-34978-161
Fax: +49(0)541-34978-4161
Mobil: +49(0)173-3909258
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html
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https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 12 Jan 2016 22:22:46 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Gesetz über die Abschiebungshaft NRW
Liebe Kolleg*innen,
hier das neue "Gesetz über die Abschiebungshaft NRW", in Kraft seit 1.
Januar 2016:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/gesetze/Gesetz_ueber_die_Abschiebungshaf…
Liebe Grüße
Claudius
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Claudius Voigt
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Datum: Thu, 7 Jan 2016 08:17:10 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob] Ausschreibung von
vier Beraterstellen bei Faire Mobilität
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Betreff: [infos_FaireMob] Ausschreibung von vier Beraterstellen
bei Faire Mobilität
Datum: Wed, 6 Jan 2016 15:38:35 +0000
Von: John.BfW(a)dgb.de
An: infos(a)lists.faire-mobilitaet.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Faire Mobilität hat verschiedene Branchenschwerpunkte. Einer davon
liegt in der Fleischindustrie.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS), dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) und dem
DGB-Bundesvorstand werden wir in diesem Jahr den Schwerpunkt
âFleischindustrieâ akzentuieren.
Dazu suchen wir _zwei zusätzliche Berater/innen für den Standort
Dortmund_ (Polnisch/Deutsch und Ungarisch/Deutsch oder
Rumänisch/Deutsch) zum 15. Februar und _zwei zusätzliche
Berater/innen für den Standort Oldenburg_ (Polnisch/Deutsch und
Rumänisch/Deutsch) zum 1. März.
An beiden Standorten werden wir unsere bestehende Kooperation mit der
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ausbauen. In Oldenburg
kooperieren wir mit der Beratungsstelle für mobile Beschäftigte bei
Arbeit und Leben Niedersachsen Nord.
Im Anhang findet ihr die vier Ausschreibungen mit der Bitte sie an
Interessierte weiterzuleiten.
Viele GrüÃe:
Dominique John
---------
Dominique John
DGB-Projekt "Faire Mobilität â Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial,
gerecht und aktivâ
Projektleiter
bei DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg
Keithstr. 1 - 3
10787 Berlin
Telefon: 030.21240540
Fax: 030.21240 599
Mobil: 0160.796 723 2
E-Mail: john.bfw(a)dgb.de <mailto:john.bfw@dgb.de>
www.faire-mobilitaet.de
Ein Projekt des DGB-Bundesvorstandes in Kooperation mit:ã
bfw â Unternehmen für Bildung
EVW - Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen
PCG - PROJECT CONSULT GmbH
ã
--
Claudius Voigt
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Datum: Sat, 19 Dec 2015 13:41:55 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: SGB Leistungen für
Unionsbürger/-innen - Rechtsprechung des SG Berlin und BSG + aktuelle
Arbeitshilfe
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Betreff: SGB Leistungen für Unionsbürger/-innen -
Rechtsprechung des SG Berlin und BSG + aktuelle Arbeitshilfe
Datum: Fri, 18 Dec 2015 14:57:07 +0100
Von: Claudia Karstens <mgs(a)paritaet.org>
Verteiler: AK Migration, Fachgespräch EU-Zuwanderung 2013+2014, JMD
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer unser vorangegangener
Fachgespräche zum Thema EU-Zuwanderung,
nachdem der EuGH in den Fällen Dano und Alimanovic den
Leistungsausschluss im SGB II für mit dem Europarecht vereinbar erklärt
hat und das Bundessozialgericht dann das deutsche Verfassungsrecht
herangezogen hat und aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums einen Anspruch auf SGB XII Leistungen
zugebilligt hat, tritt das Sozialgericht Berlin nun in offenen
Widerspruch zum BSG (siehe beigefügte Datei).
Das Thema wird uns also noch eine Weile begleiten bis möglicherweise
das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen wird.
Claudius Voigt hat dankenswerterweise für den Paritätischen im
Anschluss an die BSG Rechtsprechung einer weitere kleinere Arbeitshilfe
erstellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:
http://www.migration.paritaet.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=14…
Die Arbeitshilfe und weitere Informationen zum Thema "EU-Zuwanderung"
stehen auf unserer Homepage Migration zur Verfügung:
http://www.migration.paritaet.org/themen/schwerpunktthemen/eu-zuwanderung/
Mit besten Grüßen und guten Wünschen für die bevorstehende
Weihnachtszeit
Claudia Karstens
Referentin für Migrationssozialarbeit und Jugendsozialarbeit
Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-406
Telefax: 030 24636-140
E-Mail: mgs(a)paritaet.org
frauenkurse(a)paritaet.org
http://www.paritaet.org <http://www.paritaet.org/>
http://www.facebook.de/paritaethttp://www.twitter.com/paritaethttps://www.youtube.com/dieparitaeterhttp://www.migration.paritaet.org <http://www.migration.paritaet.org/>
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Claudius Voigt
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Wed, 16 Dec 2015 15:41:53 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Sammelabschiebung in den
Kosovo
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] Sammelabschiebung in den Kosovo
Datum: Wed, 16 Dec 2015 11:35:24 +0100
Von: Flüchtlingsrat Niedersachsen <praktikum(a)nds-fluerat.org>
An: fluechtlingsraete(a)asyl.org, Flüchtlingsrat Niedersachsen
<nds(a)nds-fluerat.org>, flucht(a)asyl.org
Liebe Kolleg*innen,
uns liegen Informationen vor, dass diesen Freitag den 18.12.2015 eine
Sammelabschiebung vom Flughafen Düsseldorf in den Kosovo stattfinden
soll. Mehr Details sind uns leider nicht bekannt.
Viele Grüße.
_______________________________________________
flucht mailing list
flucht(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/flucht
--
Claudius Voigt
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Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
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Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
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Viele Grüße
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liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Wed, 16 Dec 2015 11:17:34 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Fwd: [Verfahrensberatung] WG:
2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum -
Aushang in 6 Sprachen
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Verfahrensberatung] WG: 2015-12-09
Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum - Aushang in 6
Sprachen
Datum: Fri, 11 Dec 2015 12:56:33 +0000
Von: Asboe, Karin <K.Asboe(a)diakonie-rwl.de>
An: verfahrensberatung(a)virtuelle-ideenschmiede.de
<verfahrensberatung(a)virtuelle-ideenschmiede.de>
*An den*
*Facharbeitskreis Verfahrensberatung*
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wichtige Hinweise zur Beratung von Asylsuchenden aus Westbalkanstaaten
gibt mein Kollege Jürgen Blechinger aus Baden Württemberg, die ich
gerne an euch weiterleite.
freundlichen Grüßen
Karin Asboe
Verbandsübergreifende fachliche Begleitung der Verfahrensberatung
Referentin
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Lenaustraße 41 / D-40470 Düsseldorf
Telefon: +49 211 6398-322 / Telefax: +49 211 6398-299
k.asboe(a)diakonie-rwl.de <mailto:k.asboe@diakonie-rwl.de>/
www.diakonie-rwl.de <http://www.diakonie-rwl.de/>
*Von:*Juergen.Blechinger@ekiba.de
<mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de>[<mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de>mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de]
*Gesendet:* Mittwoch, 9. Dezember 2015 20:39
*Betreff:* 2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und
Arbeitsvisum - Aushang in 6 Sprachen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei nochmals der Aushang für Westbalkanasylantragsteller Ausreise
und Arbeitsvisum zum Aushängen in den Unterkünften mit den wichtigsten
Infos kurz und verständlich erklärt.
Der Aushang kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht
ersetzen. Beachten Sie, die neue Regelung vom August 2015 in § 11
AufenthG, nachdem im Fall der Ablehnung als "OU" bei den "sicheren"
Herkunftsländern eine Sperrwirkung zur Folge hat. Von daher ist eine
Ausreise wichtig, bevor die Entscheidung des BAMF ergangen ist.
Anbei auch noch meine Hinweise über die unterschiedlichen Möglichkeiten
zu Ausbildungszwecken und Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen
zu können.
Betroffene benötigen die Zustimmung der ZAV für ein Visum (denkbar auch
in Form der sog. Vorabzustimmung , siehe § 36 III BeschV) und dann den
Termin bei der Visastelle. Eine "Garantie" für die Möglichkeit der
Wiedereinreise gibt es oft nicht (außer wenn es zeitlich möglich ist,
schon vorab die ZAV-Zustimmung zu bekommen und das Verfahren mit der
ALB hier und der Visastelle abzusprec hen). Aber wer hier im
Asylverfahren bleibt, das dass schief geht, verbaut sich möglicherweise
die Wiedereinreisemöglichkeit, gerade wegen dem Problem der
Sperrwirkung und auch der Regelung in § 26 II BeschV mit dem
Leistungsbezug in den letzten 2 Jahren und der Rückausnahme (siehe
unten); dies wiederum gilt für die Fälle, die nicht schon aus anderen
Gründen ein Visum/AE bekommen können, allerdings wäre es hier auch ein
großes Problem, wenn man sich eine Sperrwirkung einhandelt (siehe § 11
AufenthG).
Viele Grüße
Jürgen Blechinger
Betreff: Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum -
Aushang in 6 Sprachen
------------------------------------------------------------------------
*An die LRK Hilfen für Flüchtlinge*
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für diejenigen, die es über die Liste von Jürgen Blechinger noch
erreicht hat: Hier der Aushang in 6 Sprachen für die neue Möglichkeit
für Asylantragsteller aus den West-Balkanländern, ein erleichtertes
Arbeitsvisum zu bekommen bei Rücknahme des Asylantrags (der nach
1.01.2015 und vor 24.10.2015 gestellt wurde) und „unverzügliche
Ausreise“ nach Kenntnis der Regelung nach dem neuen § 26 Abs.2 BeschVO:
/(2) Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016
bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung
erteilt werden. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag
auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen
deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt wurde. Die
Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den
letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Satz 3 gilt nicht für
Antragsteller, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015
einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet,
mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet
aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen./
Wir sind auch an Rückmeldungen interessiert, inwiefern das
Visumsverfahren bei den deutschen Botschaften wirklich funktioniert.
Ein Statuswechsel in legale Arbeitsmigration direkt von Deutschland aus
wäre wünschenswert gewesen. In Schweden gibt es bisher die Möglichkeit,
sogar nach Ablehnung den Status zu wechseln, wenn zum Zeitpunkt der
Ablehnung bereits gearbeitet wurde und der
Arbeitgeber Weiterbeschäftigung zusichert.
Herzliche Grüße,
Katharina Stamm
Migrationsspezifische Rechtsfragen und Internationale Migration /
Migration Law
Zentrum Migration und Soziales / Centre for Migration and Social Issues
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
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Diese E-Mail ist frei von Viren und Malware, denn der avast! Antivirus
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Claudius Voigt
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Datum: Mon, 14 Dec 2015 16:38:08 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: VG Osnabrück: Klage einer
EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich
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Betreff: VG Osnabrück: Klage einer EU-Bürgerin auf
BAföG-Leistungen erfolgreich
Datum: Mon, 14 Dec 2015 15:26:54 +0100
Von: Willy Voigt <willy.voigt(a)koeln.de>
An: Willy Voigt(a)koeln.de <willy.voigt(a)koeln.de>
VG Osnabrück, Urt. v. 10.12.2015 - 4 A 253/14 - nicht rechtskräftig
(Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.)
*
**Klage einer EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich*
OSNABRÜCK. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat der
Klage einer bulgarischen Staatsangehörigen auf
Ausbildungsförderungsleistungen mit Urteil vom 10.12.2015 stattgegeben.
Die Klägerin habe teils aufgrund europarechtlicher Vorschriften, teils
aus dem aktuellen nationalen Recht, dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), einen Anspruch darauf.
Die Ende 2013 in die Bundesrepublik eingereiste Klägerin nahm Anfang
Oktober 2014 ein Studium an der Universität Osnabrück (Beklagte) auf,
für das sie im September 2014 Leistungen nach dem BAföG beantragte.
Diesen Antrag lehnte das zuständige Amt für Ausbildungsförderung der
Beklagten ab, weil die für einen EU-Bürger erforderlichen persönlichen
Voraussetzungen für BAföG-Leistungen nicht gegeben seien. Die Klägerin
war seit Juli 2014 als Fitnesstrainerin bei einem Fitnessstudio
angestellt. In dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag hatte sie mit ihrem
Arbeitgeber eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 11
Stunden sowie eine Vergütung von 8,00 € pro Stunde vereinbart. Außerdem
garantierte ihr der Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch sowie eine
Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter
Krankheit. Nach Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses zu Ende Februar
2015 hat sich die Klägerin mit einem eigenen Tanzstudio selbständig
gemacht.
Laut Urteilsbegründung ergebe sich der Anspruch der Klägerin für den
Bewilligungszeitraum vor dem 01.01.2015 aus der unmittelbaren Anwendung
der so genannten EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die die Bundesrepublik
versäumt habe, rechtzeitig umzusetzen. Die maßgebliche Bestimmung der
Richtlinie sehe vor, dass ein Unionsbürger, der eine Ausbildung
absolviere und daneben ein Arbeitsverhältnis bekleide oder selbständig
tätig sei, eine Ausbildungsförderung wie einem deutschen
Staatsangehörigen zu gewähren sei. Bei der Prüfung der
Arbeitnehmereigenschaft folgte das Gericht nicht den Vorgaben eines
ministeriellen Erlasses aus dem Jahr 2015, wonach eine
EU-Arbeitnehmereigenschaft im Zeitpunkt der erstmaligen
BAföG-Antragstellung nur bei einer Tätigkeit mit einer
Mindestwochenarbeitszeit von 12 Stunden im Monatsdurchschnitt und einer
Dauer von mindestens 10 Wochen seit BAföG-Antragstellung bestehe.
Vielmehr genüge der von der Klägerin vorgelegte Arbeitsvertrag den
Anforderungen einer EU-Arbeitnehmereigenschaft. Für den nachfolgenden
Zeitraum ergebe sich der Anspruch der Klägerin aus dem BAföG in der
aktuellen Fassung, wonach Unionsbürger dann persönlich
anspruchsberechtigt seien, wenn sie, wie die Klägerin, als Arbeitnehmer
oder Selbständige tätig seien.
Das Urteil (4 A 253/14) ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat
die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung
zugelassen.
Presseinformation 24/2015 vom 14.12.2015 -
http://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?n…
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46
48153 Münster
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www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
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Viele Grüße
Martin
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Datum: Sat, 12 Dec 2015 23:18:36 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] LSG NRW: Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II trotz Wohnsitzauflage
LSG NRW, Beschluss vom 13.5.2015 (L 12 AS 573/15 B ER u. L 12 AS 574/15
B);
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177762&s0=…
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II trotz Wohnsitzauflage für einen
anderen Aufenthaltsort für Person mit AE § 25 Abs. 2, 2. Alt.
(subsidiärer Schutz).
"Die Nebenbestimmung des Aufenthaltstitels - für die weitere Prüfung
unterstellt, eine solche Nebenbestimmung sei dem Grunde nach zulässig -
ist nicht wirksam. Denn die Nebenbestimmung ist ein eigenständiger
Verwaltungsakt, der isoliert anfechtbar ist. Der erfolgte Widerspruch
gegen den Bescheid vom 02.02.2015 der Stadt M im Hinblick auf die
Nebenbestimmung "Wohnsitznahme Sachsen" hat eine aufschiebende Wirkung
zur Folge. (...)
Dessen Zuständigkeit für Leistungen nach dem SGB II an die
Antragstellerin ergibt sich aus § 36
<http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> Sätze 1, 2 und 4 SGB II.
Nach dieser Vorschrift ist örtlich zuständig die Agentur für Arbeit
bzw. der kommunale Träger, in dessen Gebiet die erwerbsfähige
leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt habe, wobei
im Zweifel auf den tatsächlichen Aufenthalt abzustellen sei, § 36
<http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> S. 4 SGB II. Auch im Rahmen
von § 36 <http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> SGB II ist der
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nach § 30
<http://dejure.org/gesetze/SGB_I/30.html> Abs. 3 Satz 2 SGB I
(einheitlich) zu bestimmen. Nach dieser Bestimmung hat die
Antragstellerin nicht nur ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
sondern auch in E, also im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners,
begründet. Denn sie lebt dort mit ihrem religiös angetrauten Ehemann in
der L Straße, E. Sie erwarten ihr gemeinsames Kind. Die Antragstellerin
hat auch den Willen, sich dort dauerhaft niederzulassen. Die örtliche
Zuständigkeit knüpft allein an den gewöhnlichen Aufenthalt an, ohne
dass es auch hier auf den möglicherweise ordnungsrechtlichen Verstoß
gegen die Wohnsitzauflage ankommt (vgl. Aubel, in: jurisPK-SGB II, 4.
Auflage 2015, § 36 Rn. 15 und 18 m. w. N.). Selbst wenn man aber davon
ausgehen sollte, dass es an einem gewöhnlichen Aufenthalt fehle, weil
die Ausländerbehörde gegebenenfalls berechtigt sei, den Wohnsitz der
Antragstellerin zwangsweise nach Sachsen zu verlegen, also nicht zu
erwarten ist, dass die Antragstellerin sich dauerhaft in E aufhält, so
ist der Antragsgegner jedenfalls nach § 36
<http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> Satz 4 SGB II zuständig,
denn die Antragstellerin hält sich tatsächlich in E auf und das im
Übrigen wohl berechtigt, denn es ist allein die Wohnsitznahme, nicht
aber der Aufenthalt, auf Sachsen beschränkt.
Aus diesen genannten bereits durchgreifenden Gründen im Hinblick auf
das Vorliegen des Anordnungsanspruchs, verzichtet der Senat auf eine
Folgenabwägung, die hier auch zugunsten der Antragstellerin ausgehen
müsse. Denn sie ist nicht in der Lage, "einfach" - wie es die 1.
Instanz im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses ausführt - ihren
Wohnsitz, zurückzuverlegen. Die Antragstellerin ist bereits seit
16.08.2014 in E gemeldet. Ihre Wohnung in M gab sie zum 31.10.2014 auf.
Sie erwartet mit ihrem religiös angetrauten Ehemann im August dieses
Jahres ihr gemeinsames Kind."
--
Claudius Voigt
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Datum: Tue, 15 Dec 2015 20:11:34 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
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Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob]
Stellenausschreibung | Projektkoordinator/in für das Teilprojekt
„Beratung von Beschäftigten in der Fleischindustrie“ für eine
Vollzeitstelle in Dortmund gesucht
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Betreff: [infos_FaireMob] Stellenausschreibung |
Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten
in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle in Dortmund gesucht
Datum: Tue, 15 Dec 2015 14:49:20 +0000
Von: Weber.bfw(a)dgb.de
An: infos(a)lists.faire-mobilitaet.de
Wir suchen vorbehaltlich einer Förderung durch das BMAS für das Projekt
„Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“
(www.faire-mobiliaet.de) – in Kooperation mit dem DGB-Bundesvorstand in
Dortmund eine/n
*Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten
in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle.*
Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
• Aufbau von Beratungsstellen und inhaltliche Betreuung von
Mitarbeiter/innen
• Bundesweite Vernetzung von Schwerpunktberatungsstellen
„Fleischindustrie“ untereinander und mit relevanten Akteuren
• Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Arbeitsbedingungen in
der Fleischindustrie“
• Inhaltliche Unterstützung der lokalen Beratungsstellen
bei Fallkonstellationen von bundesweiter Relevanz
• Entwicklung von Materialien zur Beratung und zur weiteren
Öffentlichkeitsarbeit
Notwendige Einstellungsvoraussetzungen:
• Abgeschlossenes Studium der Rechts- und/oder
Sozialwissenschaften
• Nachgewiesene Erfahrung in Beratung und/oder Coaching
• Fundierte Kenntnisse in arbeits- und sozialrechtlichen
Fragestellungen sowie Betr.-VG
• Kenntnisse bezogen auf Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienst-leistungs-
und Niederlassungsfreiheit sowie zusammenhängende ausländerrechtliche
Fragen wie z.B. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht
• Kenntnisse bezogen auf die Arbeitsbedingungen in der
Fleischindustrie
• Sicheres kommunikatives Auftreten
• Teamfähigkeit, Belastbarkeit
• Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
Von Vorteil sind:
• Sprachkenntnisse in Englisch, Rumänisch und/oder Ungarisch
• Erfahrungen mit und Kenntnisse über die
Gewerkschafts-landschaft in Deutschland
Ihr Dienstort ist Dortmund. Ihre räumliche Orientierung ist das gesamte
Bundesgebiet mit den Schwerpunkten Oldenburg/Weser-Ems,
Ostwestfalen-Münsterland und Schleswig-Holstein.
Es erwartet Sie eine interessante und vielfältige Tätigkeit in einem
bundesländerübergreifenden Projekt. Die nach TVöD 12 eingruppierte
Stelle ist (vorbehaltlich der Förderung durch das BMAS) zunächst bis
zum 31. Dezember 2016 (Ende des Förderzeitraums) befristet. Eine
Verlängerung des Projekts wird angestrebt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen möglichst per Mail mit dem
frühestmöglichen Eintrittstermin bis spätestens zum 07. Januar 2016 an
weber.bfw(a)dgb.de <mailto:weber.bfw@dgb.de>
DGB Projekt „Faire Mobilität“
Franzisca Weber
Keithstr. 1-3
10787 Berlin
Tel. 030-21240-541
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung online unter http://www.faire-mobilitaet.de/-/kbs
<http://www.faire-mobilitaet.de/-/kbs>
Mit besten Grüßen
Franzisca Weber
**
*DGB-Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial,
gerecht und aktiv“*
bei DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Keithstr. 1-3
10787 Berlin
Telefon: 030-21240-541
Fax: 030-21240-599
E-Mail:weber.bfw@dgb.de <mailto:weber.bfw@dgb.de>
www.faire-mobilitaet.de <http://www.faire-mobilitaet.de/>
_Faire Mobilität auf Facebook!
<http://www.facebook.com/pages/Faire-Mobilit%C3%A4t/229246113945024>_
Ein Projekt des DGB-Bundesvorstandes in Kooperation mit:
bfw – Unternehmen für Bildung
EVW – Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen
PCG – PROJECT CONSULT GmbH
--
Claudius Voigt
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Datum: Tue, 8 Dec 2015 14:11:28 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Bernd Eckhardt: Entscheidungen des BSG
zum Sozialleistungsandpruch für Unionsbürger*innen
Liebe Kolleg*innen,
der Kollege Bernd Eckhardt aus Nürnberg hat eine sehr hilfreiche und
ausführliche Zusammenfassung und Ausblick zu den
Bundessozialgerichts-Entscheidungen zum SGB-XII-Anspruch für
Unionsbürger*innen erstellt:
http://sozialrecht-justament.de/data/documents/7-15_Sozialrecht-justament-7…
--
Claudius Voigt
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